Erstellung des Energieausweises für Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren.
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch.
Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich.
Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf).
Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.
Was ist eigentlich ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch.
Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich.
Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf).
Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.
Für Fragen, nähere Informationen oder Erstgespräche kontaktieren sie uns bitte unter Tel.: +43(0) 316 / 890 357- 0
Weitere Informationen auf www.energieausweis.at